Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.

Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.

Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden.

So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke …..

Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda


Zum Sachverhalt:

20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:

Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.

Vorgeschichte:

Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der “Ordnungsbehörde Fulda” ein Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.

Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.

Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.

Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet.

Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 – 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will.

Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.

Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.

Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:

Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012

Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB

Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten

Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde

Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar

Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar

Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat


Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB

Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.


Anmerkung Susanne Verena – da dies hier von öffentlichem Interesse ist, zeige ich hier den betroffenen Dienstausweis – da es sich hier um keine Urkunde handelt oder um ein staatliches Dokument/Amtsausweis handelt –  um Millionen Betroffener in der BRiD vor weiterem Schaden zu bewahren! Ich bin selbst aktuell Geschädigte in diesem Punkt!

Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.

Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.

Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei Polizeibediensteten vor Ort.

Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf.


Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:

 GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012


Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen gestellt:

A)    Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda,

im Verfahren DR II 112/13

B)     Herr Jörg Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,

Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13

C)     Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden





Hier noch 2 weitere Videos von Privatpersonen, welche den Besuch eines Gerichtsvollziehers gefilmt haben:

Meine persönliche Frage hierzu ist, weshalb einige Gerichtsvollzieher solch ein Verhalten an den Tag legen? Kann man in solch einem Fall noch von Legitimation sprechen?